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Zwangsbejagung: Verpflichtet Eigentum zum Töten?

Brigitte Rondholz

Liebe Freunde einer Natur ohne Jagd,

zwei Artikel zum Thema Zwangsbejagung finde ich bemerkenswert und auch erschreckend.

Der erste Artikel „Eigentum verpflichtet – auch zum Töten“ betrifft ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2010.

Besitzer eines Eigenjagdreviers wollen aus Gewissensgründen die Jagd auf ihren Grundstücken ruhen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Tierfreunde zur Bejagung ihres Eigentums verpflichtet seien – sonst könnten ja auch andere Besitzer einer Eigenjagd ebenfalls die Jagd ruhen lassen, und damit wäre eine grundstücksübergreifende Jagd in Deutschland unmöglich.

Gegen das Urteil wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die gesamte Verfassungsbeschwerde ist im Internet zu lesen (siehe unten).

Der zweite Artikel „Leiden einer Jagdgenossin wider Willen“ aus „DER WESTEN“ vom 5.9.2010 berichtet von der Klage einer Grundstückseigentümerin, die zwangsweise und gegen ihren Willen Mitglied in einer Jagdgenossenschaft ist und das Schießen und Tiere töten auf ihrem Grund und Boden nicht dulden will.

Mehr dazu hier!

(Arbeitskreis humaner Tierschutz und der Initiative zur Abschaffung der Jagd)

Zwangsbejagung-ade!

Schafft die Jagd ab - macht endlich Schluss mit der Gewalt in unseren Wäldern!

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